Wer es am Sonntag nicht ins Wahllokal schafft, kann sich einen Wahlschein besorgen. Der Antrag hierfür muss bis spätestens diesen Mittwoch im Rückumschlag bei der Post eingereicht werden. Alle Wahlberechtigten sollten das Antragsformular und den Umschlag innerhalb der letzten Tage erhalten haben.
Mündlicher Antrag bei der Gemeinde bis Freitag Mittag
Wer am Mittwoch seinen Briefwahlantrag nicht mehr aufgeben kann, könnte am Freitag um 12 Uhr zu seiner Wohngemeinde gehen und mündlich eine Briefwahl beantragen. Hierzu ist jedoch ein persönliches Erscheinen erforderlich, die Briefwahl kann nicht telefonisch beantragt werden.
Es ist nicht verboten, den eigenen Stimmzettel zu fotografieren
Im Wahllokal ist ein amtlicher Lichtbildausweis vorzulegen. Sie müssen keine amtlichen Wahlunterlagen dabei haben, aber einen Wahlschein, wenn Sie diesen beantragt und nicht zur Briefwahl verwendet haben. Die Zeit in der Wahlkabine ist nicht begrenzt. Der Wahlvorsteher kann Personen auffordern, das Wahlbüro zu verlassen, wenn sie glauben, andere an der Stimmabgabe hindern zu wollen.
Es ist nicht verboten, den eigenen Stimmzettel zu fotografieren. Das in der Verfassung verankerte Wahlgeheimnis schützt die Wähler davor, zu erfahren, was gegen ihren Willen gewählt wurde. Das Fotografieren und Aushängen des Stimmzettels einer anderen Person ohne deren Zustimmung wäre illegal.
Es wurde falsch gemacht
Wer die falsche Stelle markiert und den Wahlumschlag noch nicht in die Wahlurne gesteckt hat, kann theoretisch bei Wahlhelfern einen neuen Stimmzettel beantragen. Das ausgefüllte Formular muss vor den Wahlhelfern zerrissen und die Zettel mitgenommen werden, da sonst das Wahlgeheimnis verletzt werden könnte.
Ziehungen auf dem Stimmzettel sind zulässig, wenn noch erkennbar ist, wer gewählt hat. Für Zeichnungen auf dem Wahlumschlag drohen bis zu 218 Euro oder zwei Wochen Gefängnis. Das Anbringen von Worten, Bemerkungen oder Zeichen auf den Wahlumschlägen ist untersagt, da dies zur Zuweisung der Stimme der Person führen könnte, dh das Wahlgeheimnis verletzt würde.
Am Samstag wird die Post ausnahmsweise geleert
Sie können Ihre Wahlkarte bis spätestens 9:00 Uhr am Samstag vor der Wahl in den Briefkasten werfen, wenn der nächste Briefkasten nicht weit entfernt ist. Denn am Samstag ab 9 Uhr leert die Post alle Briefkästen und bringt die Wahlkarten zu den Bezirkswahlbehörden. Das Porto ist unbezahlt, es wird vom Bund bezahlt. Im Ausland muss er bei der Post vorgelegt werden, damit die Wahlkarte am Sonntag, also de facto Freitag, bei der Bezirkswahlbehörde eintrifft.
Wahlkarten können in allen Wahllokalen in Österreich verwendet werden. Oder der Briefwahlschein kann in einem Wahllokal gegen einen „normalen“ Stimmzettel eingetauscht werden. Wenn Sie Ihre Stimme im Ausland abgeben möchten, zum Beispiel auf Reisen, müssen Sie die Lieferzeiten beachten. In der EU oder der Schweiz kann die Wahlkarte bis zum 3. Oktober auch bei einer österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft) abgegeben werden; in Nicht-EU-Ländern ist dies bis zum 30. September möglich.
Wer eine Briefwahl beantragt hat, kann nur mit ihr abstimmen. Auch am Wahlwochenende können Sie noch eine Briefwahl erhalten, wenn Sie sich an dem Ort befinden, den Sie als Abgabeadresse angegeben haben. Denn die kommunalen Wahlbehörden müssen die Stimmzettel mangels Postämtern einsammeln und am 9. Oktober den Wählern zustellen. Wo sich Ihre Stimmkarte befindet, erfahren Sie telefonisch bei der Hotline des Innenministeriums am Samstag unter 0800/20 22 20 und am Sonntag unter +43/01/53126 2470.
Das Voting endet um 17 Uhr, mit Ausnahme von Vorarlberg
Laut Gesetz dürfen die Wahllokale für die Hofburgwahl am 9. Oktober bis 17 Uhr geöffnet sein. Traditionell darf in Vorarlberg nur bis 13 Uhr gewählt werden. Obwohl viele Wahllokale, insbesondere in kleineren Gemeinden, früher schließen, können ihre Ergebnisse erst nach Abschluss der Wahlen veröffentlicht werden. Darauf hat auch das Bundesverfassungsgericht 2016 bestanden: Den Wahlbehörden ist es nun strengstens untersagt, Informationen auch nur an Medien und Meinungsforschungsinstitute weiterzugeben, bevor die Wahlen abgeschlossen sind.
Am Wahlabend wird der Innenminister das vorläufige Endergebnis bekannt geben. In diesem Fall fehlen aber noch Briefwahlen. Sie werden am Montag ausgewertet. Somit wird das endgültige Ergebnis zumindest der ersten Abstimmung am Montagabend bekannt sein.