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Es könnte kalt und dunkel sein. Der Schweiz droht im Winter eine Gasknappheit.
Daniel Ballmer Politikredakteur
Dies ist ein Verordnungsentwurf für den schlimmsten Fall. Die Wirtschaft hatte einen klaren Notfallplan gefordert. Ob es diesen Winter zu einer Gasknappheit kommt, lässt der Bundesrat offen. „Das ist nicht vorhersehbar und hängt neben meteorologischen Faktoren vor allem auch von geopolitischen Faktoren ab“, berichtet er.
Im schlimmsten Fall wissen die Bevölkerung und die Wirtschaft nun ungefähr, was sie zu erwarten haben. Dies soll es den Betroffenen ermöglichen, sich auf diesen Fall vorzubereiten. Der Bundesrat schreibt, dass voraussichtlich alle Verbrauchergruppen ab Beginn der Knappheit einen adäquaten Beitrag zur Gaseinsparung leisten müssen.
Der Bundesrat hebt die Heizung leicht an
Tatsächlich werden die Verordnung über die Verbote und Beschränkungen der Gasverwendung sowie die Verordnung über die Quotenbeschaffung von Gas vom Bundesrat nur bei Engpässen in Kraft gesetzt.
Konkret schreibt die Landesregierung vor, dass bei gasbeheizten Innenräumen eine Temperatur von 20 Grad anzusetzen ist. Der ursprüngliche Verordnungsentwurf nannte 19 Grad.
Auch das Beheizen von nicht genutzten Räumen, Schwimmbädern, Dampfbädern und Saunen sowie der Betrieb von Heizstrahlern, Heißluftschleier, Gaskamine, Hochdruckreiniger und Heißluftzelte sind zu untersagen Dies gilt sowohl für Unternehmen als auch für Privathaushalte.
“Es gibt keine Gaspolizei mit Thermometer”
Für die Einhaltung der Temperatur sind laut Bundesrat neben den Wohnungseigentümern auch die Mieter verantwortlich, sofern sie die Temperatur selbst regulieren können. Verstöße gegen diese Pflicht werden strafrechtlich verfolgt. Das Volkswirtschaftsdepartement wird die Möglichkeit von Bussen bei Verstössen prüfen und den Bundesrat Ende Januar 2023 informieren.
Aber eines ist klar: “Es wird keine Polizei geben, die mit einem Thermometer von Haus zu Haus geht, um die Temperatur zu messen”, sagte Parmelin. Doch sollten die Maßnahmen in Kraft treten, würde es stichprobenartige Kontrollen geben. Als Vergleiche nannte Parmelin die Kontrollen im Straßenverkehr und in Bezug auf die Covid-Pandemie. Zuständig sind die Kantone.
Bußgelder sind möglich
Der Wirtschaftsminister hat präzisiert, dass die Nichteinhaltung von Gassparmaßnahmen zu Geldstrafen führen kann. Aber die Regierung hat individuelle Verantwortung. “Wir wollen vermeiden, ein Polizeistaat zu werden.”
Über eine kurzfristige Abschaltung von Großverbrauchern wird noch nachgedacht. Damit sollen in 24 Stunden große Mengen an Energie eingespart werden. Der Bundesrat hat das Volkswirtschaftsdepartement beauftragt, Kompensationsmöglichkeiten und die Auswirkungen der daraus resultierenden Kosten auf die Gastarife zu prüfen.
Hingegen seien weitere Ausnahmen vom Quotensystem vom Tisch, «da dies die Wirksamkeit gefährden würde», wie der Bundesrat schreibt. Mit der sofortigen Quotenzuteilung haben Netzbetreiber ein wirksames Instrument, um die Netzstabilität bei kurzfristigen Versorgungsengpässen sicherzustellen.
Die Gasversorgung könnte eingeschränkt sein
Bei Gasknappheit würde der Bezug von Gas für mindestens 24 Stunden eingeschränkt. Diese Massnahme könnte auf mehrere Wochen verlängert werden, wie der Bundesrat schreibt. Ziel ist es, den Handel mit Quoten bei begrenztem Angebot zu ermöglichen, um den möglichen Schaden für Verbraucher in der Wirtschaft so gering wie möglich zu halten. Details werden noch ausgearbeitet.
Grundsätzlich seien die Maßnahmen in der öffentlichen Konsultation recht positiv aufgenommen worden, wie die Regierung schreibt. Nach Analyse von 113 Stellungnahmen von Kantonen, Parteien, Verbänden und Unternehmen können die Massnahmen als angemessen und verhältnismässig beurteilt werden.
Es wurden jedoch häufig Fragen zu Kontrollen und möglichen Strafen im privaten Sektor aufgeworfen. Der Bundesrat schreibt, die Kantone seien für die Kontrollen zuständig. Der Verordnungsentwurf basierte jedoch hauptsächlich auf der Tatsache, dass die große Mehrheit der Bevölkerung das Gesetz befolgt. (SDA)