Wien vereinfacht den Zugang zum vierten Kronen-Impfstoff

Der aktuelle Covid-Impfplan für mRNA-Impfstoffe besagt, dass für die Grundimmunisierung drei Impfstoffe erforderlich sind. Anschließend erfolgt die vierte Auffrischimpfung. Mit dem am Sonntag angekündigten Umzug erschöpft die Stadt die Umsetzungsempfehlungen des Nationalen Impfausschusses (NIG) so weit wie möglich.

Diese sehen die Möglichkeit einer Impfung bei medizinischer Indikation oder aus epidemiologischen Gründen vor. „Epidemiologische Ereignisse sind zum Beispiel die im Sommer zu erwartende Infektionswelle, Kontakt mit Risikopersonen, Risikoerkrankungen, Besuche bei Angehörigen gefährdeter Gruppen oder hohe Kontakthäufigkeit im Alltag, insbesondere am Arbeitsplatz, bei Veranstaltungen oder davor kommenden Auslandsreisen”, so Dujakovic. Aufgrund der aktuellen Situation rechtfertigt dies, die vierte Impfung bereits nach vier Monaten möglich zu machen.

Vorschüsse von Wien

Mit diesem Schritt kommt Wien voran. In den übrigen Bundesländern gelten jedoch die Empfehlungen des NIG. Ein vierter Punkt wird derzeit für Personen ab 80 Jahren vorgeschlagen, für Personen über 65 besagt die NIG-Spezifikation, dass diese Aktualisierung stattfinden „kann“. Die vierte Impfung wird für jüngere Menschen derzeit nicht empfohlen, sollte aber auf Wunsch nicht „beibehalten“ werden. Hinsichtlich der Fristen weist das NIG darauf hin, dass eine Auffrischungsimpfung bereits vier Monate nach Abschluss der Grundimmunisierung (Drittimpfung) erfolgen kann, empfiehlt sie aber erst nach sechs Monaten.

Zudem riet der Stadtrat allen in einem Anliegen, die Grundimmunisierung zügig abzuschließen. „Da die größte Schutzwirkung erst nach Abschluss der Grundimmunisierung erzielt werden kann, wird allen Wienerinnen und Wienern eine zweite Impfung vor vier Monaten oder mehr empfohlen, eine dritte Impfung, um die Grundimmunisierung schnellstmöglich abzuschließen“, sagte er. Für Kinder und Erwachsene ab fünf Jahren wird sechs Monate nach dem zweiten Biss eine dritte Impfung angeboten. Wenn Sie zwölf Jahre oder älter sind, können Sie die dritte Impfung vier Monate nach der zweiten Impfung erhalten, wenn Sie dies wünschen. Die vierte Impfung ist nur für Personen über zwölf Jahren vorgesehen. Tritt eine Kroneninfektion auf, verschiebt sich die Frist für die nächste Impfung.

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