Grünen-Landesrat Waser greift Albert Rösti an
„Sie gehört den Gerichten statt dem Bundesrat“
Statt in den Bundesrat gehöre Albert Rösti in die Gerichte, sagt ein Grünen-Landesrat in Zürich. Mit seinem Lobbying und seiner Politik verstößt Rösti gegen die Verfassung.
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SVPer Albert Rösti gehört nicht dem Bundesrat, sondern den Gerichten an.
Albert Rösti (55), SVP-Bundesratskandidat, überlebte die Anhörung am Dienstag nur knapp, als ihn ein Zürcher Stadtrat hart niederschlug. Rösti solle wegen Verbrechen gegen unsere Zukunft vor Gericht gestellt werden, statt für den Bundesrat geschaffen zu werden, sagt Grüner Dominik Waser (24) am Mittwoch auf Twitter.
Gegner wegen ihrer politischen Ansichten vor Gericht zu bringen, ist nicht gerade eine demokratische Haltung. Waser relativiert: „Ob ich mit meinem Vorwurf recht habe, müsste ein Gericht entscheiden.“
Rösti richtet mit seiner Politik massiven Schaden an
Der junge Politiker findet nicht, dass er den falschen Ton anschlägt. Natürlich ist es eine provokative Aussage. „Aber was Rösti in den letzten Jahren durch seine Politik und Lobbyarbeit für fossile Brennstoffe angerichtet hat, verursacht massive Umweltschäden und massive gesellschaftliche Kosten“, sagt Waser.
Grund für seine Vorwürfe war Rösti, bekannt als Ämtlisammler, der jahrelang Präsident von Swissoil war, dem Verband der Schweizer Treibstoffhändler. Zudem ist er Präsident von Auto-Switzerland, dem Verband der Autoimporteure. Und das geht gegen das Grün.
Allerdings: Wird Rösti in den Bundesrat gewählt, muss er von den Mandaten zurücktreten. Für Waser gibt es keinen Grund zur Entspannung: “Es wird zu wenig darüber gesprochen, was er vorher gemacht hat. Gerade weil die Gefahr besteht, dass er im Umweltressort landet.” Im Bundesrat sei ihm jemand wie Rösti unerträglich.
Nichts für ungut
So sehr Bundesrätin Rösti Waser auch ein Dorn im Auge sein kann: Ein konkretes Verbrechen kann Waser nicht benennen. Aber: «Rösti ist mitverantwortlich dafür, dass meine persönliche Freiheit und die vieler anderer schon jetzt und in Zukunft noch viel stärker eingeschränkt ist.»
Rösti würde damit gegen unsere Bundesverfassung verstoßen, die das Recht auf Leben, persönliche Freiheit und soziale Verantwortung garantiert. Nur: Um zu klagen, müsste die Schweiz ein Verfassungsgericht haben. Hat er aber nicht, wie auch Waser zugibt.