Radfahren auf der Einbahnstraße ist grundsätzlich nicht erlaubt. Willkommen bei DER STANDARD

Vor zwei Wochen endete die Begutachtungsfrist für die 33. geplante Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO). Die neuen Verkehrsregeln sollen die Interessen der Radfahrer stärker als bisher berücksichtigen. Nach Prüfung zahlreicher kritischer Äußerungen hat das Verkehrsministerium von Leonore Gewessler (Grüne) zwei Punkte aus dem Vorhaben gestrichen: Die generelle Öffnung von Einbahnstraßen für Radfahrer sei nicht mehr Bestandteil der Novelle, so die Mobilitätssprecherin der Grünen . , bestätigte Lukas Hammer gegenüber STANDARD.

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