Wie alle Browser für Apple iOS verwendet Firefox für iOS die Webkit-Browser-Engine, da Apple keine andere Browser-Engine zulässt. Doch das könnte sich in Zukunft ändern. Ein erster Hinweis zeigt: Mozilla ist damit beschäftigt, seine eigene Gecko-Engine auf iOS zu bringen.
Browserhersteller sind sehr eingeschränkt, wenn es darum geht, eigene Browser für iPhone und iPad zu entwickeln. Der Zwang von Apple, die Webkit-Engine zu verwenden, bedeutet, dass Entwickler nicht im gleichen Umfang Verbesserungen anbieten können wie Android.
Mozilla-Experimente haben vor Jahren gezeigt, dass eine eigene Gecko-Engine, die Firefox für Windows, macOS, Linux und Android antreibt, grundsätzlich auch für iOS möglich ist. Bisher verbieten die Richtlinien von Apple jedoch die Lieferung dieses Produkts.
Dass sich das in Zukunft ändern kann, wird jetzt im Firefox Issues Tracker für iOS vermerkt. Mozilla selbst hat dort vor rund zwei Wochen einen neuen Task angelegt, der eine Konfigurationsseite bereitstellen soll, mit der zwischen Apples WKWebview, das die Webkit-Engine integriert, und GeckoView, also dem Mozilla-Pendant mit der Gecko-Engine, umgeschaltet werden kann. Mozilla verfolgte diesen Ansatz bereits mit Firefox Klar für Android, der zunächst mit Chromium WebView startete und dann auf GeckoView umstellte, zunächst für einige Benutzer und mit der Option, später für alle Benutzer zu wechseln.
Die Zukunft wird zeigen, was genau das Ticket in Mozillas Issues Tracker für Firefox für iOS bedeutet. Auch konnte ich zu diesem Zeitpunkt keine weiteren Informationen erhalten. Eines ist klar: Selbst wenn Mozilla einen Firefox für iOS mit der Gecko-Engine herausbringen wollte, würde es wohl noch mindestens ein paar Monate dauern.
Möglich wird dies durch den sogenannten Digital Markets Act der Europäischen Union, der im Mai 2023 in Kraft tritt. Die neue Verordnung zielt darauf ab, die Beschränkung von Wettbewerbern durch die sogenannten „Gatekeeper“ im digitalen Raum zu begrenzen, die definitionsgemäß auch Apple einschließt, wodurch ein fairerer Wettbewerb geschaffen wird. Die Nichteinhaltung der Auflagen kann mit sehr hohen Bußgeldern geahndet werden.