Die Empfehlungen zum Einsatz von Impfungen wurden aktualisiert

Das National Vaccine Panel (NIG) hat seine Anwendungsempfehlungen für Impfungen gegen Covid-19 aktualisiert. Personen, die dreimal geimpft wurden und auch eine Omicron-Infektion (BA.1, BA.2 oder BA.4, BA.5) hatten, zeigen eine gute Booster- und Immunantwort auf BA.4/BA.515, 16, 17 , 18 , heißt[unterdiesenBedingungenkönneninsbesonderedieunter60-JährigendenUpdate-Kursderzeitverschieben[anomenatEnaquestescondicionselsmenorsde60anysenparticularpodenajornardemomentelcursd’actualització

Bis zu einem halben Jahr nach der Ansteckung sei für diese Gruppe durch die Auffrischimpfung keine Verbesserung des Immunschutzes zu erwarten, „und daher kann die vierte Impfung entsprechend verschoben werden“, so die Experten. Atemwegsinfektionen verleihen jedoch keine dauerhafte systemische Immunität. „Für eine breite und gut ausgeprägte Immunität gegen SARS-CoV-2 benötigen Menschen ab fünf Jahren in jedem Fall eine Grundimmunisierung bestehend aus drei Impfungen (2+1-Schema), unabhängig von zurückliegenden Infektionen“, betonte er.

Wenn das Intervall zu kurz ist, “kann die Verstärkungsreaktion begrenzt sein”

„Eine Impfung trotz Vorinfektion schadet nicht, aber wenn das empfohlene Intervall nicht erreicht wird, kann das Ansprechen auf die Auffrischimpfung eingeschränkt sein und in Einzelfällen zu verstärkten Impfreaktionen führen“, hieß es. Nicht erkannte leichte oder asymptomatische Infektionen, die vom Labor nicht abgeklärt/bestätigt wurden, können ignoriert werden und die Impfungen werden gemäß dem geplanten Zeitplan verabreicht. Danach sollten Personen mit einer PCR-bestätigten Infektion vor der ersten oder in der Zeit zwischen der ersten und der zweiten Impfung ab etwa vier Wochen nach Beendigung der Infektion (negativer PCR-Test) oder nach Genesung geimpft werden.

Für Personen mit PCR-bestätigter Infektion nach zwei oder mehr Impfungen gilt: Bei asymptomatischem Verlauf ist eine Impfung nach Schema möglich, kann aber auch um bis zu sechs Monate verschoben werden. Nach einer symptomatischen Infektion können vor allem Personen unter 60 Jahren bis zu einem halben Jahr warten. Laut NIG können ältere und gefährdete Personen – in diesem Fall unabhängig vom Alter – nach Genesung vor dem sechsten Lebensmonat geimpft werden.

Zu große Entfernungen sollten vermieden werden

Im Allgemeinen ist eine gewisse zeitliche Variabilität im Impfplan für Covid-19 in Ordnung, aber Intervalle, die deutlich kürzer als vier Monate sind, sollten während der dritten und insbesondere für nachfolgende Impfungen vermieden werden. Werden nach der Grundimmunisierung die empfohlenen Intervalle deutlich überschritten, lässt der Schutz der Impfung nach, die Auffrischungskapazität bleibt jedoch erhalten, so das NIG.

Mittlerweile sind drei bivalente Impfstoffe – angepasst an die Omicron-Varianten – ab zwölf Jahren zugelassen und teilweise bereits in Österreich erhältlich. Auffrischungsimpfungen können grundsätzlich ab zwölf Jahren gegeben werden und sind nach wie vor „empfehlenswert für alle, die sich schützen wollen“. Die NIG rät insbesondere Personen über 60, Risikopersonen, darunter Schwangere und Personen mit erhöhter Belastung, beispielsweise bei der Arbeit, zum vierten Kick. Es kann derselbe oder ein anderer Impfstoff wie für die Grundimmunisierung verwendet werden. Bivalente mRNA-Impfstoffe werden bevorzugt, da sie von den europäischen Behörden als vierte Impfung zugelassen wurden. Es können aber auch monovalente Impfstoffe eingesetzt werden, die dann „off label“ sind.

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