Erneuerbare-Wärme-Gesetz: Kritik an Gasausstiegsplänen

Das geplante Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWG) regelt die Energiewende bei der Wärmeversorgung von Gebäuden. Viel Kritik an dem Entwurf – die Begutachtungsfrist ist abgelaufen – wurde von Umweltverbänden zum Thema Gasausstieg geübt, etwa wegen der Verwendung von „grünem“ Gas.

Experten von Scientists for the Future (S4F) verweisen unter anderem auf die Dringlichkeit der Energieeffizienz. Die Haus- und Wohnungseigentümergemeinschaft klagte über unhaltbare Termine und fehlende Kapazitäten.

Ziel der GTE ist der Ausstieg aus Öl-, Kohle- und Koksheizungen bis 2035 und aus Gasheizungen bis 2040. Der Veranlagungsentwurf sieht jedoch eine Ausnahme für Öl- und Kohleheizungen vor. diese können weiter betrieben werden. 2040.

Kritik an Umweltverbänden

Auch Umweltverbände kritisieren den Gesetzentwurf zur Gasheizung. Laut Pressemitteilung betont Global 2000, dass es nicht nachvollziehbar sei, dass es keine Regelungen für die Umstellung auf Gasheizung gebe und fordert die Schließung der Rechtslücke im Bewertungsverfahren.

Für den WWF ist die geplante Zulassung von „grünem“ Gas ein ganz kritischer Punkt, das Gesetz soll keine Lücken für Gasheizungen und keinen Aufschub bei der Schließung fossiler Heizungsanlagen enthalten. Für Greenpeace ist die eingebaute „Hintertür“, Gaskessel mit „grünem“ Gas zu betreiben, „völlig absurd“.

WKO für „offene Technologie“.

Der Haus- und Wohnungseigentümerverband (ÖHGB) verweist auf unhaltbare Fristen und fehlende Marktfähigkeit. Die Wirtschaftskammer (WKO) betont in ihrer Stellungnahme, dass eine klimaneutrale Raumwärmeversorgung bis 2040 unterstützt wird, jedoch ein „technologieneutraler“ Weg eingeschlagen werden muss. Auch verfassungsrechtliche Bedenken sind in dem Entwurf zu sehen, Eigentumsrechte und Arbeitsfreiheit sollen nur anteilig eingeschränkt werden.

Die Arbeiterkammer (AK) fordert in ihrer Stellungnahme unter anderem, dass die Eingriffe des Gesetzes nur unter größtmöglichem Schutz des Mietrechts erfolgen sollten.

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