18. Oktober 2022 um 07:39 Uhr
Um mindestens ein halbes Jahr verschoben: Vorerst ist der Prozess gegen Gil Ofarim ausgebrochen
Der Sänger Gil Ofarim während eines Interviews.
Foto: dpa/Tobias Hase
Leipzig Das Landgericht Leipzig hat den Beginn des Verleumdungsverfahrens gegen den Musiker Gil Ofarim um mindestens sechs Monate verschoben. Begründet wird der Schritt mit einer Sorgfaltspflicht der Beklagten.
Überraschung kurz vor dem Prozess gegen den Musiker Gil Ofarim: Der Prozess gegen den 40-Jährigen wegen seiner Antisemitismus-Vorwürfe gegen ein Hotel in Leipzig ist zunächst gescheitert. Die geplanten Termine für die Hauptverhandlung vom 24. Oktober bis Ende November seien abgesagt worden, teilte das Landgericht Leipzig am Montag mit. Dem liegt eine Sorgfaltspflicht des Beklagten zugrunde. Das Gericht schlug auch eine Einigung zwischen Täter und Opfer vor. Eine Einigung im außergerichtlichen Verfahren kann strafmildernd wirken.
So verlangsamt die regionale Anhörung den Prozess, um die Menschen zu beruhigen. Zunächst müssten alle offenen Fragen geklärt werden, sagte ein Sprecher auf Nachfrage. Da das zuständige Strafgericht derzeit mit Haftfällen beschäftigt ist, ist frühestens in sechs Monaten mit Neubesetzungen zu rechnen.
Vor einem Jahr beschrieb der Münchner Ofarim in einem viralen Video, dass ein Hotelangestellter in Leipzig ihn gebeten habe, seine Davidsternkette abzunehmen, um einzuchecken. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Leipzig kam es zu dem Vorfall nicht so. Der betroffene Mitarbeiter hatte Anzeige wegen Verleumdung erstattet und tritt als Nebenkläger auf.
Bis zum endgültigen Abschluss des Verfahrens gilt für Ofarim die Unschuldsvermutung. Der 40-Jährige hatte sich zuletzt nicht öffentlich geäußert.
Die Zeit soll nun genutzt werden, um über neue Anklagepunkte gegen Ofarim zu entscheiden. Dazu gehören falsche eidesstattliche Erklärungen, Betrug und Betrugsversuche. Darüber hinaus stellte die Klägerin einen umfassenden Beitrittsantrag. Dabei geht es in der Regel um zivilrechtliche Ansprüche wie Schadensersatz und Schmerzensgeld. Zum Inhalt wollte sich das Gericht nicht äußern.
„Für uns ist eine Einigung zwischen Täter und Opfer nicht möglich. Wir kämpfen für einen absoluten Freispruch für unseren Mandanten“, sagte Ofarims Verteidiger Alexander Stevens auf dpa-Anfrage. Dabei steht Zeuge gegen Zeuge. Mit der aktuellen Entscheidung des Gerichts ist das wichtigste Ziel der Verteidigung erreicht, das Verfahren vorerst einzustellen.
Auslöser für das juristische Tauziehen der vergangenen Wochen war, dass die Verteidiger des Musikers den Vorsitzenden des Landgerichts Leipzig als befangen abtaten. Das Gericht wies diese Anträge jedoch als unbegründet ab und eröffnete unverzüglich das Hauptverfahren unter Beteiligung des Kammerpräsidenten, obwohl ihr Antrag auf Abweisung noch nicht endgültig entschieden war. Das Landgericht hatte die Klagen am vergangenen Freitag abgewiesen.
(lha/dpa)