Aktualisiert am 17.11.2022 um 13:05 Uhr
- Ein 54-jähriger Mann hat mit rassistischen Beschimpfungen und Drohungen Todesangst verbreitet.
- Nun hat das Landgericht Frankfurt nach langer Verhandlung ein Urteil gegen den Angeklagten gesprochen.
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Im Frankfurter Prozess wegen des Drohschreibens „NSU 2.0“ wurde der Angeklagte zu fünf Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Nach Angaben der Richter hatte der aus Berlin stammende Alexander M. per E-Mail, Fax oder SMS eine Reihe von Hassbriefen und rassistischen Drohungen an Anwälte, Politiker, Journalisten und Vertreter des öffentlichen Lebens verschickt.
Das Landgericht Frankfurt hat den 54-jährigen Mann am Donnerstag wegen öffentlicher Anstiftung zu Straftaten, Volksverhetzung, Störung des öffentlichen Friedens, Benutzung verfassungswidriger Symbole, Drohung, Körperverletzung eines Vollstreckungsbeamten, Anordnung und Beleidigung für schuldig befunden. Der Angeklagte selbst hatte die Vorwürfe am Donnerstag in seinem “letzten Wort” erneut zurückgewiesen.
Auch Böhmermann und Illner erhielten Drohbriefe
Zu den Empfängern der Drohbriefe gehörten auch der Satiriker Jan Böhmermann, die Moderatorin Maybritt Illner und die Kabarettistin Idil Baydar. Die Serie begann im August 2018 mit Morddrohungen gegen die Frankfurter Anwältin Seda Basay-Yildiz und ihre Familie. Die Briefe waren mit „NSU 2.0“ signiert, eine Anspielung auf die rechtsextreme Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU).
Die Staatsanwaltschaft hatte unter anderem wegen Beleidigung und Nötigungsversuchen, Störung des öffentlichen Friedens und Volksverhetzung siebeneinhalb Jahre Haft gefordert. Laut Schriftsatz der Staatsanwaltschaft erhielt M. die personenbezogenen und öffentlich nicht zugänglichen Daten von Empfängern mehrerer Polizeidienststellen unter falscher Identität.
Angeklagter fordert Freispruch: „Das NSU 2.0-Projekt war nur Blödsinn“
Der Angeklagte hatte seine eigene Aussage gemacht und forderte Freispruch. Er war nur Mitglied einer Chatgruppe im Darknet, weshalb Teile der Drohbriefe auf seinem Computer gefunden wurden. Die Drohungen seien nie ernst gewesen, fügte er hinzu: “Das Projekt NSU 2.0 war nur Trolling auf hohem Niveau.”
Die Nebenkläger – die Bundestagsabgeordnete Martina Renner (Die Linke) und die Frankfurter Rechtsanwältin Basay-Yildiz – hatten um weitere Aufklärung gebeten. Zumindest für den ersten Brief gab es Zweifel, dass M. der Verfasser war, die Verteidigung kritisierte zudem, dass die Staatsanwaltschaft von einem einzigen Verfasser ausging und verwies auf einen Polizisten des 1 war nicht ausreichend geklärt. (dpa/mbo)