Kinderzahnärzte lehnen Budgetmaßnahmen ab

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Gemeinsame Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Kinderzahnheilkunde (DGKiZ) und des Bundesverbandes der Kinderzahnärzte (BuKiZ) zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz

Kinder und Jugendliche sind besonders schützenswert, auch in der Zahnmedizin. Das Bundesgesundheitsministerium erklärt auf seiner Website: „Die Förderung der Gesundheit heranwachsender Generationen ist eines der wichtigen Ziele der Gesundheitspolitik. Gerade Kinder machen in kurzer Zeit große Fortschritte in ihrer Entwicklung. Gleichzeitig werden in den Jahren nach der Kindheit die wesentlichen Grundlagen für die Gesundheit gelegt. Daher ist es das Ziel des Bundesgesundheitsministeriums, Kinder zu einem gesunden Aufwachsen zu ermutigen und Krankheiten möglichst früh durch medizinische Versorgung zu erkennen und zu behandeln.“

Der aktuelle Entwurf des GKV-FinStG sieht für die nächsten zwei Jahre eine Regelung vor, die auf eine strikte Budgetierung zahnärztlicher Leistungen hinausläuft und die Erreichung dieser Ziele verhindert.

2011 hat der Gesetzgeber mit dem Angebotsgestaltungsgesetz die Budgetierung der Gesamtvergütung abgeschafft und die jährliche Anpassung der Gesamtvergütung an inhaltliche Kriterien geknüpft. Tatsächlich sind die Ausgaben für Leistungen für zahnärztliche Versorgung, bezogen auf die Gesamtausgaben für GKV-Leistungen, in den letzten Jahrzehnten stetig gesunken, von zweistellig in den 1980er Jahren auf knapp 9 % im Jahr 2000 und nur noch auf 6,25 % im Jahr 2021. Weil es keine Notwendigkeit gibt ein gesetzliches Budget für vertragszahnärztliche Leistungen. Da die Kinderzahnheilkunde einerseits auf Prävention und konservierende Versorgung setzt und andererseits kaum Leistungen im Bereich Zahnersatz oder Parodontologie zu erbringen sind, tragen spezialisierte Kinderzahnarztpraxen sogar erheblich zum Kostenausgleich bei. Daher lehnen die Deutsche Gesellschaft für Kinderzahnheilkunde und der Bundesverband der Kinderzahnärzte den Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (GKV-FinStG) zur Minimierung der Kosten im Bereich der präventiven und konservativen chirurgischen Leistungen in den Jahren 2023 und 2024 vehement ab. .

Vorsorgende und konservierende zahnärztliche Leistungen müssen nicht mit Fallpauschalen budgetiert werden. Insbesondere die Kinderzahnheilkunde stellt die Weichen für eine bessere Mund- und Allgemeingesundheit unserer Patienten. Spätere kieferorthopädische, prothetische und parodontale Behandlungen können nicht nur durch frühkindliche (FU) Untersuchungen, Beratung und Prävention, sondern auch durch im Kindesalter notwendige konservative operative Maßnahmen vermieden werden. Die Wiedereinführung des Budgets wird in Zukunft zwangsläufig zu hohen Überwachungskosten führen. Unstrittig ist, dass ein großer Behandlungsbedarf besteht:

Der 2018 erschienene Bericht zu den „2016 Epidemiological Companion Studies on Group Prophylaxis“ dokumentiert eindrucksvoll die deutliche Polarisierung des Kariesbefalls und einen großen Rehabilitationsbedarf in den relevanten Altersgruppen:

„Bei den Dreijährigen … lag der gewichtete Durchschnittswert Deutschlands bei 0,48 dmft. Da durchschnittlich 86,3 % der Kinder kariesfrei waren (dmft = 0), waren bei 13,7 % der kariesbetroffenen Dreijährigen durchschnittlich 3,57 Milchzähne betroffen. … 73,9 % der Zähne waren kariös und wurden daher nicht behandelt. Sowohl der Füllungs- als auch der Extraktionsteil waren minimal, da kleine Kinder mit Karies normalerweise nur mit einer sehr komplexen Narkosebehandlung behandelt werden können. Kinder im Alter von sechs bis sieben Jahren. Der deutsche Durchschnitt lag bei 1,73 dmft und 0,38 Erstverletzungen. Zwischen 43 und 62 % der Kinder waren auf Defektniveau ohne Karieserfahrung im Milchgebiss (dmft = 0). Im Durchschnitt waren bei Kindern, die an Karies erkrankt waren, 3,96 Milchzähne betroffen. In Deutschland wurde nur gut die Hälfte aller Kariesdefekte behandelt (57,5 %).

Wenn das Budget für konservative chirurgische Leistungen erschöpft ist, haben Fachsprechstunden für Notfall-Mundhygiene für Kinder dieser Altersgruppe nicht mehr das medizinisch sinnvolle Behandlungsspektrum. Dadurch müssen im Akutfall deutlich mehr Zähne gezogen werden, was zu den oben genannten Folgekosten führt.

Daher lehnen die Deutsche Gesellschaft für Kinderzahnheilkunde (DGKiZ) und die Bundesvereinigung der Kinderzahnärzte (BuKiZ) den GKV-FinStG-Gesetzesentwurf aus den oben genannten Gründen entschieden ab. Sie fordern die Aussetzung des Budgets für alle konservativ-chirurgischen Leistungen für Kinder und Jugendliche bis zum 12. Lebensjahr. Die finanzielle Stabilisierung des Gesundheitswesens darf nicht zu Lasten einer derart gefährdeten Patientengruppe gehen, die einen hohen Behandlungsbedarf hat und erst lernen muss, im Sinne der eigenen Zahngesundheit eigenverantwortlich und zielgerichtet zu handeln. . Die genannten Fachgesellschaften, Bundesverbände und Arbeitskreise für Jugendzahnheilkunde unterstützen Familien seit Jahrzehnten. Das gemeinsame Ziel ist eine weitere Reduzierung der dmft und eine kariesfreie Zukunft für kommende Generationen.

Diese: DGKiZ, BuKiZ

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