ÖVP-Affäre: WKStA will Daten zu Dutzenden BKA-Mitarbeitern

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) will im ÖVP-Werbeskandal die elektronischen Daten von Dutzenden Mitarbeitern des Bundeskanzleramts öffnen.

E-Mail-Postfächer, Office-Dokumente (oder andere Co-Working-Spaces), persönlich zugeordnete Laufwerke inklusive Backups und Sicherungskopien aller BKA-Mitarbeiter von Dezember 2017 bis Oktober 2021 im Bereich Öffentlichkeitsarbeit und strategische Kommunikation müssen gewährleistet sein.

Dies geht aus einem der APA vorliegenden Auftrag hervor. Betroffen sind auch alle Mitarbeiter im Bereich der Informationsarbeit des Bundes (insbesondere Informationsinitiativen, Mediaplanung und Budgetierung) – insgesamt werden schätzungsweise 100 Personen von den Durchsuchungen betroffen sein

Viele E-Mails wurden gelöscht

Staatsanwälte argumentieren, ehemalige enge Mitarbeiter von Ex-Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) hätten massenhaft E-Mails gelöscht und ihre Handys getauscht und nun könnten Beweise fehlen.

Schon jetzt sei klar, dass „die Angeklagten im Zuge der Umsetzung ihres kriminellen Plans per E-Mail oder Chat-Nachrichten kommunizierten“.

Die erforderliche Beweiserhebung sei anders nicht möglich, „weil die Beklagten ihre elektronischen Daten in großem Umfang gelöscht haben“, heißt es in der Begründung.

Ermittlungseinschränkungen “nicht möglich”

Durch die Gewinnung tausender zusätzlicher Daten erhofft sich die WKStA indirekt „Informationen zur Auftragsvergabe und Nutzung von Umfrageergebnissen in der Öffentlichkeitsarbeit“.

„Eine Einschränkung auf bestimmte Personen ist aufgrund fehlender Kenntnisse über konkrete Strukturen und Verantwortlichkeiten sowie betriebliche Abläufe innerhalb der umfangreichen Belegschaft nicht möglich.“

Der Anwalt von Kurz, Werner Suppan, sieht in diesem Schritt ein weiteres Zeichen dafür, dass “die Ermittlungen der WKStA noch nichts Verwerfliches ergeben haben”. „Da du nichts gefunden hast, musst du weiter graben. Aber auch hier wird die WKStA nichts finden, weil sich niemand schuldig gemacht hat.”

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