Schweiz: Das droht Klimaaktivisten, wenn sie einen Krankenwagen blockieren

Veröffentlicht am 1. November 2022, 04:16

Schweiz: Das droht Klimaaktivisten, wenn sie einen Krankenwagen blockieren

Auf dem Asphalt steckengebliebene Klimaaktivisten blockierten am Montag einen Krankenwagen in Deutschland. Bisher wurden in der Schweiz keine Fälle registriert.

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Monira Djurdjević

Tim Hag

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In Berlin blockierten Klimaaktivisten am Montag eine Rettungsaktion.

Reuters

Zuvor war ein Radfahrer von einem Betonmischer erfasst worden. Sie wurde bei dem Unfall schwer verletzt.

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Ein Spezialfahrzeug, das zum Heben schwerer Lasten an die Unfallstelle gefahren wurde, stand nach Angaben eines Polizeisprechers “erheblich lange” im Stau.

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  • Von Klimaaktivisten gesperrte Straßen belästigen nicht nur Verkehrsteilnehmer, sondern können auch die Arbeit von Rettungsdiensten behindern.

  • Laut Rechtsexperten kann beispielsweise bei einer Behinderung der Rettungsdienste die Unterlassung der Nothilfe oder die Verhinderung einer Amtshandlung zum Problem werden.

Klimaaktivisten verzögerten am Montag die Bergung eines schwerverletzten Radfahrers mit einer Straßensperre in Berlin. Bisher sind in der Schweiz keine Fälle bekannt, wie Anfragen bei verschiedenen Blaulichtorganisationen und Spitälern zeigen. „Grundsätzlich sind diese Vorfälle nicht auszuschließen. Generell können gesperrte Strassen bei dringenden Einsätzen ein Problem sein», sagt Lena Zurbuchen, Sprecherin der Kantonspolizei Bern.

Laut Martin Müller von Schutz und Rettung in Bern ist es in diesen Fällen wichtig, dass der Informationsfluss zwischen den Blaulichtorganisationen gut funktioniert und die Einsatzmannschaft schnell über Verkehrsbehinderungen informiert wird. Bei der Stadtpolizei Zürich werden Streifen über die ganze Stadt verteilt: «Wenn ein Polizeiauto wegen einer Strassensperre im Stau stecken bleibt, kann eine andere Einheit den Fall übernehmen», erklärt Sprecher Pascal Siegenthaler.

“Es kann Menschenleben gefährden”

„Im Notfall zählt jede Minute. Daher ist es wichtig, dass die Einsatzkräfte so schnell wie möglich vor Ort sind“, sagt Sprecher Severin Lutz. Sind mögliche Verzögerungen im Vorfeld bekannt, werden die Einsatzkräfte frühzeitig intern informiert, damit sie sich vorbereiten können. „Bei unerwarteten Verzögerungen – etwa durch unangekündigte Maßnahmen – muss kurzfristig nach Alternativen gesucht werden“, sagt Lutz.

Laut Didier Plaschy, Sprecher der Kliniken der Insel Gruppe, gehören Behinderungen im Straßenverkehr zum Arbeitsalltag aller Rettungsdienste. Es gibt fast immer Alternativrouten. „Doch alles, was die Arbeit der Rettungsdienste behindert, kann Menschenleben gefährden. Aktivisten sollten dies bei der Planung von Behindertenaktionen berücksichtigen und so kritische Verkehrskreuzungen potenzieller Ziele vermeiden“, sagt Plaschy.

Möglichkeit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren

Werden beispielsweise Rettungskräfte behindert, können laut Strafrechtsexperte Amr Abdelaziz neben Verkehrsverstößen auch fehlende Notfallhilfe oder die Verhinderung einer Amtshandlung zum Problem werden.

Die Nichtbeachtung eines Notfalls oder die Verhinderung einer Amtshandlung sind vorsätzliche Straftaten, was bedeutet, dass eine Straftat wissentlich und vorsätzlich begangen wird. Daraus resultierende Schäden sind zumindest in Kauf zu nehmen. „Es ist ziemlich unwahrscheinlich, dass Aktivisten das Leben eines Verkehrsteilnehmers absichtlich gefährden. In jedem Fall ist es ratsam, sein Handeln so zu planen, dass die Nothilfe immer gewährleistet werden kann“, sagt Abdelaziz.

Stellt ein Gericht im Einzelfall fest, dass eine Sperrung rechtswidrig war und zu Gesundheitsschäden geführt hat, drohen den Tätern neben strafrechtlichen Sanktionen erhebliche Schadensersatz- und Schadenersatzforderungen. Eine Verurteilung wegen unterlassener Hilfeleistung wird nach dem Strafgesetzbuch mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet; gleiches gilt für eine Verurteilung wegen Behinderung einer Amtshandlung.

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