SRF und Tagesschau: Kritik an der Ombudsstelle für die Ernennung eines Impfkritikers

Der Ombudsmann schaltete sich ein

“Tagesschau” kritisiert einen kritischen Beitrag zu Impfungen

Das SRF hat Personen fälschlicherweise als «Impfkritiker» und «Gegner von Covid-Massnahmen» bezeichnet. Ein Beitrag für die «Tagesschau» brachte den SRG-Ombudsmann auf den Plan. Die Ombudsleute rügten Verstöße gegen den Grundsatz der Zumutbarkeit.

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Ein Beitrag für die «Tagesschau» brachte den SRG-Ombudsmann auf den Plan.

Die „Tagesschau“ und das deutschsprachige Schweizer Nachrichtenfernsehen SRF haben Menschen fälschlicherweise als „Impfkritiker“ und „Covid-Maßnahmen-Gegner“ bezeichnet und damit diskreditiert. Fünf Personen beschwerten sich. Der Ombudsmann der SRG stimmt teilweise zu.

Im Artikel «Strafanzeige gegen Swissmedic» von «Tagesschau» und SRF News Online vom 14. November wurde eine mutmasslich durch mRNA-Impfungen geschädigte Frau – eine der Klägerinnen – befragt, wie der Ombudsmann der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) mitteilte am Dienstagabend.

So kritisieren die meisten der fünf Whistleblower, dass die Frau in einem Fader als „Impfkritikerin“ bezeichnet wurde. Diese Bezeichnung ist falsch, da die Frau mehrfach geimpft wurde.

Geimpfte werden oft als „Impfkritiker“ bezeichnet.

Auch der Anwalt der Kläger sei als „Impfkritiker“ und „Gegner von Covid-Maßnahmen“ bezeichnet worden, hieß es weiter. Das ist irrelevante Information und bestimmt die Stimmung. Der Anwalt ist damit diskreditiert.

Die „Tagesschau“-Redaktion räumte ein, dass die Bezeichnung „Impfkritiker“ für die angeblich durch die Covid-Impfung geschädigte Frau irreführend sei, wie es in der Stellungnahme des Ombudsmanns hieß.

Die Ombudsleute nehmen die Entschuldigungen und Korrekturen zur Kenntnis. Maßgebend für deren Bewertung sind jedoch nach eigenen Angaben die Originalbeiträge zum Zeitpunkt der Emission. Wenn jemand, der mehrfach geimpft wurde, als „Impfkritiker“ bezeichnet wird, ist das irreführend. Die Ombudsleute sehen darin einen Verstoß gegen den Grundsatz der Zumutbarkeit.

Verletzung der Fairness

Die Ombudsleute und die Redaktion der „Tagesschau“ sind sich uneinig darüber, ob die Behauptung in dem Artikel, der Anwalt der Kläger sei „ein bekennender Gegner von Impf- und Corona-Maßnahmen“, zulässig ist. Im Rahmen des Artikels und aus Gründen der Transparenz ist es wichtig, dass die Redaktion das Engagement des Anwalts in Bezug auf Impf- und Corona-Maßnahmen vermerkt.

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Für Beschwerdetreuhänder ist es dagegen unerheblich, wie ein Anwalt sein Mandat ausübt, wie er zu Impfstoffen steht. Nach Ansicht des SSR-Treuhänders vertritt ein Anwalt die Interessen von Mandanten, unabhängig von ihrer persönlichen Position. Persönliche Einstellung hat in einem Beitrag nichts zu suchen. Der Beitrag verstoße daher auch in diesem Sinne gegen den Grundsatz der Angemessenheit. (SDA)

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