Im November reiste ein 60-jähriger Deutscher als Tourist mit dem Auto durch die St. Margaret SG. Die Beamten fanden eine manipulierte Autobahnvignette, die an der Windschutzscheibe des Citroën klebte. „Die Vignette wurde auf eine transparente Folie geklebt und mit Vaseline an der Windschutzscheibe festgeklebt“, schreibt die Staatsanwaltschaft in ihrem Sanktionsbescheid. „Die Vignette kann also mehrfach verwendet werden, was nicht im Sinne des Gesetzgebers ist.“
Der Mann gab an, sein Auto sei zum Zeitpunkt der Reise in die Schweiz in der Werkstatt gewesen. Er musste seine Frau kurzfristig von Bayern ins Elsass fahren, also entfernte er die Vignette und befestigte sie am anderen Fahrzeug.
Dieser Erklärungsversuch nützte dem 60-Jährigen wenig. Er wurde der Fälschung von Dienstmarken für schuldig befunden. Die Staatsanwaltschaft verhängte gegen ihn eine bedingte Busse von 20 Tagessätzen zu je 80 Franken. Diese muss er nur zahlen, wenn er innerhalb von zwei Jahren eine Straftat begeht. Andererseits muss er eine Busse von 400 Franken und eine Steuer von 300 Franken bezahlen, also insgesamt 700 Franken. Diesen Betrag musste er vor Ort als Kaution hinterlegen und die Vignette wurde vernichtet.
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