Laut ÖVP-Klubobmann August Wöginger muss nicht nur das europäische Asylrecht überarbeitet werden, sondern auch die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK). Das sagte er in einem gestern veröffentlichten Interview mit „Estándard“.
„Auch die Menschenrechtskonvention muss überprüft werden. Jetzt befinden wir uns in einer anderen Situation als vor einigen Jahrzehnten, als diese Gesetze geschrieben wurden“, sagte der große Politiker der Volkspartei. Aus dem Interview ging nicht hervor, welche Artikel oder Passagen veraltet sein könnten.
Zuvor hatte Wöginger die Europäische Union in der Asylpolitik scharf kritisiert, als er auf die Schutzzelte in Österreich und die fehlende Durchsetzung von Verteilungsquoten in den Bundesländern angesprochen wurde. Die EU „hat sieben Jahre geschlafen und tragfähige Lösungen für den Schutz der Außengrenzen auf den Tisch gelegt. Dies ist ein Aufruf an Europa, weiterzumachen.”
In Österreich mit Verfassungsrang
Der EGMR wurde am 4. November 1950 unterzeichnet und trat im September 1953 in Kraft. Österreich trat ihm 1958 bei und wurde 1964 rückwirkend zum Beitrittsdatum in Verfassungsrang erhoben.
Ziel der EMRK war es, die Grundrechte und -freiheiten für (West-)Europa, die seit 1948 in der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ der Vereinten Nationen verankert waren, die aber aufgrund der weltweiten Umwälzungen nicht rechtlich durchgesetzt wurden der Kalte Krieg, genau das.
Damit entspricht ihr Inhalt weitgehend den in der Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen niedergelegten bürgerlichen und politischen Rechten und sieht eine Reihe von Grundrechten und -freiheiten vor, darunter das Recht auf Leben, das Verbot von Folter, Sklaverei und Zwangsarbeit . , das Recht auf Freiheit und Sicherheit, Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, Meinungsfreiheit, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit und das Diskriminierungsverbot.