Pflegereform, Besondere Aufmerksamkeitszeit, Einmalzahlungen, Corona-Verordnung, Ökostrom-Flatrate, Ärztegesetz, ÖBB-Rahmenplan
Wien (PK) – Am zweiten Tag der letzten Plenarwoche 2022 berät der Nationalrat unter anderem über die Vorlagen in den Bereichen Wirtschaft und Soziales. Weitere Teile der im Mai von der Regierung eingeführten Pflegereform, darunter eine sechste Urlaubswoche für Pflegekräfte über 43, sollen umgesetzt werden.
Zudem soll im kommenden Jahr die Ökostrom-Flatrate für Privathaushalte wieder ausgesetzt und zahlreiche gesetzliche Regelungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ausgeweitet werden. Dazu gehören unter anderem die Verlängerung des Zeitraums der besonderen Aufmerksamkeit bis zum Ende des laufenden Schuljahres, die Beschaffung von Impfstoffen gegen COVID-19, das Vorhalten eines Notvorrats an Schutzmasken und anderem medizinischen Material sowie die Abgabe kostenloser Antigentests durch Apotheken.
Aufgrund eines Urteils des VfGH wird die Zulassung von Medizinischen Fortbildungsstätten neu geregelt. Zudem unternehmen die Abgeordneten einen neuen Anlauf, die Stellung des Fachzahnarztes für Kieferorthopädie gesetzlich zu verankern, nachdem der ursprüngliche Beschluss an Einwänden einiger Bundesländer gescheitert war. Auch Einmalzahlungen für Opferrentner, der neue ÖBB-Rahmenplan und zwei Beschlüsse des Umweltausschusses werden diskutiert.
Fragestunde
Die Sitzung beginnt um 9 Uhr mit einer Fragestunde für die Verfassungs- und EU-Ministerin Karoline Edtstadler.
Erweiterung der Sonderregelungen zur Krone
Ganz oben auf der Tagesordnung stehen zwei Sammeländerungsanträge, die eine Verlängerung mehrerer kronenbezogener Sonderregelungen anstreben. Es bezieht sich zum einen auf das Recht von Ausländern, konkret auf schriftliche Stimmabgabe bei Verleihung der Staatsbürgerschaft, auf Anträge auf Verlängerung und Zweckänderung im Rahmen des Aufenthalts- und Aufenthaltsgesetzes, um den Verlust der Aufenthaltserlaubnis „EU“ zu vermeiden ständiger Wohnsitz” und Unterkunft. von minderjährigen Flüchtlingen bei pandemiebedingter Schließung von Erstaufnahmeeinrichtungen. Die aktuellen Regelungen gelten bis Mitte 2023 bzw. teilweise bis 30.09.2023.
Andererseits werden die besonderen Bestimmungen der Bundesverfassung sowie des Verwaltungs- und Vergaberechts um weitere sechs Monate verlängert. Da auch die SPÖ „zum letzten Mal“ im Verfassungsausschuss über den Gesetzentwurf abgestimmt hat, soll die für einen Beschluss erforderliche Zweidrittelmehrheit gewährleistet sein.
Die Sonderregelungen erlauben beispielsweise den Einsatz von Videotechnik in Verwaltungsverfahren und vor Verwaltungsgerichten sowie Beschränkungen des Parteienverkehrs, wenn die Situation es erfordert. Zudem werden Mitglieder der Bundesregierung weiterhin nicht unbedingt bei den Entscheidungen des Ministerrates vor Ort sein. In Ausnahmefällen können Ratsbeschlüsse auch per Videokonferenz oder Übertragung gefasst werden. Auch für Vergabeverfahren gelten besondere Bestimmungen.
Bewilligungspflicht für Direktanlagen
Mit dem neuen Investitionskontrollgesetz in diesem Frühjahr wurde unter anderem für ausländische Direktinvestitionen in besonders sensiblen Bereichen eine Absenkung der Testeintrittsschwelle von 25 % auf 10 % der Stimmrechte vorgesehen. Für Direktinvestitionen in Forschung und Entwicklung in den Bereichen Arzneimittel, Impfstoffe, Medizinprodukte und persönliche Schutzausrüstung wurde die 10 %-Hürde jedoch nur bis zum 31. Dezember 2022 befristet. Ein Antrag von ÖVP und Die Grünen, der angenommen wurde mit großer Mehrheit im Wirtschaftsausschuss, strebt eine Verlängerung dieser Regelung bis zum 31.12.2023 an.
Unterstützung für Unternehmen bei der Beantragung des Energiekostenzuschusses
Die von ÖVP und Grünen geforderte Novelle des Rechnungslegungsgesetzes und des Wirtschaftsprüferberufegesetzes steht im Zusammenhang mit dem Betrieblichen Energiekostenzuschussgesetz und den dazugehörigen Förderrichtlinien und wurde im Wirtschaftsausschuss einstimmig angenommen. Konkret sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer das Recht haben, Arbeitgeber diesbezüglich zu beraten und zu vertreten sowie Bestätigungen und Erklärungen auszustellen.
Die Finanzminister haben Zugriffsrechte auf die E-Control
Aufgrund der massiven haushaltspolitischen Relevanz der beschlossenen Maßnahmen im Energiebereich hat neben dem Energieminister künftig auch der Finanzminister Informations-, Einsichts- und Delegationsrechte an die E-Control. Der entsprechende Antrag zur Änderung des Elektronischen Steuerungsgesetzes wurde im Wirtschaftsausschuss von ÖVP und Grünen mehrheitlich angenommen. Auch der Aufsichtsrat der E-Control wird um ein Mitglied erweitert, das auf Vorschlag des Finanzministers bestellt wird. Ob die für eine Entscheidung nötige Zweidrittelmehrheit im Plenum zustande kommt, sei noch fraglich, in der Kommission war die Opposition skeptisch.
Die Erneuerbare-Energien-Förderung bleibt 2023 ausgesetzt
2023 wird auch die pauschale Förderung für erneuerbare Energien, die private Haushalte zahlen müssen, ausgesetzt. Dazu haben ÖVP und Grüne im Wirtschaftsausschuss eine Novelle des EAG eingebracht, die von der Mehrheit der beiden Regierungsparteien angenommen wurde. Ab dem Kalenderjahr 2024 muss die Ökostrom-Flatrate per Verordnung für jeweils drei Jahre festgelegt werden. Aufgrund der hohen aktuellen und zu erwartenden zukünftigen Strompreise sowie der geplanten Überschussförderung für das Ökostrom-Verarbeitungszentrum (OeMAG) würden keine zusätzlichen Mittel zur Deckung der Fördermittel benötigt, so die Begründung.
Zur Sicherstellung einer kontinuierlichen Energieversorgung wollen die Regierungsfraktionen zudem erweiterte Berichtspflichten für Netzbetreiber durch einen Antrag verankern, der ebenfalls in die Beratungen der Kommission eingebracht wurde. Dazu muss das Elektrizitätswirtschafts- und Organisationsgesetz 2010 (ElWOG 2010) novelliert werden. Insbesondere sollten Netzbetreiber verpflichtet werden, von der Vertragsbeendigung betroffene Endverbraucher explizit per Einschreiben zu informieren, damit diese schnell einen neuen Energieliefervertrag abschließen, um einen drohenden Stromausfall zu vermeiden. Der massive Anstieg der Großhandelspreise hat in den vergangenen Monaten auch im Endkundenmarkt für Turbulenzen gesorgt, da sich Energieversorger aufgrund von Einwänden gegen die Preiserhöhung aus dem Markt zurückgezogen, Produkte ganz vom Markt genommen oder Verträge gekündigt haben.
Tätigkeitsbericht der Bundeswettbewerbsbehörde
Laut Tätigkeitsbericht der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) wurden im Jahr 2021 trotz Pandemie 21 Hausdurchsuchungen durchgeführt, wobei der Hauptgegenstand der Ermittlungen der Verdacht kartellrechtswidriger horizontaler Absprachen in der Abfallbewirtschaftung war Gesetz. 2021 wurden Geldbußen von mehr als 55 Millionen Euro verhängt und acht Kronzeugenanträge gestellt. Mit 78 Beschwerden ist seit der Einführung des BWB-Hinweisgebersystems im Jahr 2018 ein weiterer Anstieg (2020: 59) zu verzeichnen. 27 seien dem Bericht zufolge noch in Bearbeitung, sieben in Untersuchung und zwei seien an die zuständigen Behörden weitergeleitet worden . Im Jahr 2021 wurden insgesamt 653 neu angemeldete nationale Fusionsprüfungen durchgeführt, von denen 99,7 % in der ersten Phase des Verfahrens abgeschlossen wurden, und 452 EU-Fusionsprüfungen.
Sechste Urlaubswoche für Pflegekräfte ab 43 Jahren
Mit der von ÖVP und Grünen geforderten Änderung des Intensiv-Nachtarbeitsgesetzes wird für Pflegekräfte über 43 Jahre die sechste Urlaubswoche angewandt, die bei der Pflegereform vereinbart wurde Anspruch auf diese „Entlastungswoche“ haben alle Beschäftigten im Bereich Gesundheit und Pflege, also Seniorendienst, Pflegehelferinnen und Pflegehelfer, unabhängig davon, ob die Arbeit in stationären Einrichtungen wie Krankenhäusern und Pflegeheimen oder in mobilen Diensten ausgeübt wird . wird Auch der Schwierigkeitsgrad der geleisteten Arbeit oder die Anzahl der Dienstjahre sollten keine wesentliche Rolle spielen. Während einer Übergangszeit von drei Jahren, also bis einschließlich 2026, ist ein finanzieller Ausgleich für die Entlastungswoche möglich, wenn dieser nicht in Anspruch genommen werden kann.
Wie viele Menschen genau von dieser Entlastungswoche profitieren werden, ist nicht bekannt, da einige Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegebereich – etwa in öffentlichen Einrichtungen oder bei langjährigen Diensten – bereits Anspruch auf ein Sechstel haben Woche Urlaub. Allerdings rechnen die Grünen damit, dass “mehrere Zehntausend” Menschen betroffen sein werden. Die Novelle stellt auch sicher, dass künftig allen Pflegekräften, die Nachtschichten in Wohnheimen leisten, zwei Stunden Stundengutschrift zustehen.
Zudem sieht die Gesetzesänderung vor, dass der Nachtarbeitsbeitrag, den Arbeitgeber für die Nachtarbeit ihrer Arbeitnehmer zahlen müssen, bei 3,8 % bleibt, wodurch der Rentenversicherung 15,2 Millionen Euro an Einnahmen entgehen. Nach geltendem Recht hätte er auf 4,7 % der Sozialversicherungsbeitragsgrundlage angehoben werden müssen.
Im Sozialausschuss erhielt der Gesetzentwurf die Zustimmung von ÖVP, FPÖ und Grünen. Die neue Stundenguthabenregelung akzeptierte die SPÖ nur für Nachtschichten. Sie sieht unter anderem das Verwaltungspersonal privater Pflegeeinrichtungen benachteiligt und betrachtet die sechste Urlaubswoche als „Spektakel“. Die NEOS kritisierten vor allem die…